Informationen für Anbieter
„Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonal zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können“ (§ 45a Abs.1, SGB XI).
Um als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (AUA) Leistungen über die Pflegeversicherung abrechnen zu können, benötigt man in Berlin die Anerkennung durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. Das Verfahren zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Berlin wird in der Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) geregelt.
Angebote zur Unterstützung im Alltag werden in zwei Bereiche unterteilt:
- Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen, die von gemeinnützigen juristischen Personen (z.B. Vereinen, gGmbH) erbracht werden
- Angebote zur Entlastung im Alltag, die von gewerblichen juristischen Personen (z.B. UG, GmbH) erbracht werden können (haushaltsnahe Dienstleistungen)
Die einzelnen Einsätze müssen schriftlich in sogenannten Leistungsnachweisen dokumentiert werden.
Hier finden Sie ein Muster für einen Leistungsnachweis als Excel- Datei und als PDF- Datei
Angebote zur Unterstützung im Alltag unterliegen Qualitätsstandards, die von der für Pflege zuständigen Senatsverwaltung festgelegt werden. Die geltenden Qualitätsstandards finden Sie hier: