Gewerbliches Angebot zur Unterstützung im Alltag

Anbieter Haushaltsnaher Dienstleistungen:

Die gewerblichen haushaltsnahen Dienstleistungen sind reine Entlastungsangebote für die pflegebedürftigen Nutzer:innen. Diese Dienstleistungen werden ausschließlich mit beschäftigten Mitarbeiter:innen erbracht.

Zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen gehören

Die Haushaltsnahen Dienstleistungen dürfen mit max. 35,50 €/Stunde abgerechnet werden. Anfahrtskosten und Reinigungsmittel sind im Stundensatz enthalten und dürfen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

In dem vor Beginn der Dienstleistungen vereinbarten Vertrag werden die auszuführenden Tätigkeiten und der zeitliche Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen festgelegt. Die Nutzer:innen können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Nebengeschäfte, die über die in dem Vertrag vereinbarten Leistungen hinausgehen, sind nicht statthaft.

Die gewerblichen Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen müssen einmal jährlich schriftliche Befragungen ihrer Kunden zur Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durchführen (Qualitätsstandards, 3.6). Ein Vorschlag hierzu ist ein Fragebogen, z.B. wie dieser Muster-Fragebogen

Hier finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen, dem Konzept und der Antragsstellung, die Sie für eine Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag benötigen.

Informationsblatt - Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung

Mustercurriculum zur Schulung Mitarbeitender für gewerblich Anbietende haushaltsnaher Dienstleistungen

Qualitätsstandards für gewerbliche Angebote zur Unterstützung im Alltag