Gewerbliches Angebot zur Unterstützung im Alltag
Anbieter Haushaltsnaher Dienstleistungen:
Die gewerblichen haushaltsnahen Dienstleistungen sind reine Entlastungsangebote für die pflegebedürftigen Nutzer:innen. Diese Dienstleistungen werden ausschließlich mit beschäftigten Mitarbeiter:innen erbracht.
Zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen gehören
- Wohnungsreinigung (Staubwischen, Staubsaugen, Wischen)
- Fensterreinigung
- Wäsche waschen und bügeln
- Einkaufen für die Nutzer:in
- Botengänge (z.B. Apotheke)
- Kochen (einfache Gerichte zubereiten/wärmen)
- Mobilitätshilfe
Die Haushaltsnahen Dienstleistungen dürfen mit max. 35,50 €/Stunde abgerechnet werden. Anfahrtskosten und Reinigungsmittel sind im Stundensatz enthalten und dürfen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
In dem vor Beginn der Dienstleistungen vereinbarten Vertrag werden die auszuführenden Tätigkeiten und der zeitliche Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen festgelegt. Die Nutzer:innen können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Nebengeschäfte, die über die in dem Vertrag vereinbarten Leistungen hinausgehen, sind nicht statthaft.
Die gewerblichen Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen müssen einmal jährlich schriftliche Befragungen ihrer Kunden zur Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durchführen (Qualitätsstandards, 3.6). Ein Vorschlag hierzu ist ein Fragebogen, z.B. wie dieser Muster-Fragebogen
Hier finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen, dem Konzept und der Antragsstellung, die Sie für eine Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag benötigen.
Informationsblatt - Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung
Qualitätsstandards für gewerbliche Angebote zur Unterstützung im Alltag