Fachinformationen
Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung
Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA)
- Informationsblatt - Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag - gewerblich
- Informationsblatt - Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag - gemeinnützig
- FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung - gewerblich
- FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung - gemeinnützig
- Qualitätsstandards für gewerbliche Anbieter
- Qualitätsstandards für gemeinnützige Anbieter
- Muster für einen Leistungsnachweis als Excel- Datei und als PDF- Datei
Nachbarschaftshilfe
Kontaktstellen PflegeEngagement
Berliner Arbeitskreis Pflegewohngemeinschaften
Das novellierte Wohnteilhabegesetz (2021) zielt auf die umfassende Sicherung der Pflege- und Betreuungsqualität und Stärkung der Selbstbestimmung sowie der Rechte und des Schutzes der Bewohner:innen.
Wohnteilhabegesetz
Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz – WTG), vom 4. Mai 2021
Derzeit gibt es über 800 Pflege-Wohngemeinschaften in Berlin. Es wurde eine neue Kategorie von ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften geschaffen: die anbieterverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft.
Der AK Pflege-Wohngemeinschaften (AK WGen) verfolgt das Ziel, den Verbraucherschutz rund um Wohngemeinschaften zu stärken und zur Weiterentwicklung der Angebotsqualität beizutragen.
Dem Arbeitskreis gehören relevante Akteure und Experten:innen aus den Bereichen der Leistungsanbieter, der Senatsverwaltung und Heimaufsicht, die Pflegebeauftragte, sowie dem Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter, den Pflegestützpunkten, den Kontaktstellen PflegeEngagement, der Alzheimer-Gesellschaft und andere an.
Diskurs zur sozialen Teilhabe und Sozialraumintegration (§16 Abs. 4 WTG)
Die Selbstbestimmung und soziale Teilhabe der Nutzer:innen sollen vermehrt gestärkt und die Transparenz und Kontrolle über das Geschehen in den Pflege-Wohngemeinschaften durch eine sozialräumliche Integration erweitert werden.
Für die Öffnung in den Sozialraum im Sinne von Transparenz und Teilhabe, sieht §16 Absatz 4 Satz 3 WTG insbesondere Vertrauenspersonen (z.B. Angehörige, Betreuerinnen, bürgerschaftlich engagierte Menschen oder sonstige Vertrauenspersonen) vor, die für die Nutzerinteressen eintreten. Die Vertrauenspersonen sollen die Interessen und Anliegen aller Nutzer:innen einer Pflege-Wohngemeinschaft im WG-Alltag stärken und zur Sozialraumintegration beitragen.
Beim Tätigwerden einer Vertrauensperson müssen viele verschiedene Ebenen und Herausforderungen mitbedacht werden. Ein gutes Zusammenwirken zwischen Leistungsanbietern, Nutzer:innen und Vertrauenspersonen ist nicht nur wünschenswert, sondern erforderlich und kann zur Zufriedenheit aller beitragen.
Der im Rahmen des AK arbeitende Arbeitsgruppe „Gewinnung von Vertrauenspersonen“ hat Fragen der Umsetzung zum Tätigwerden und dem Profil einer Vertrauensperson erörtert und dazu 2023 den Leitfaden Vertrauenspersonen erarbeitet. Der vorliegende Leitfaden Vertrauensperson soll als Orientierungshilfe dienen und dabei helfen, die gesetzlichen Vorgaben in anbieterverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften praxisorientiert umzusetzen.
2024 hat die Vertrauensstelle Wohnen Pflegen Gemeinschaft in Trägerschaft des Selbstbestimmtes Wohnen im Alter e.V., gefördert durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie ist neutraler Ansprechpartner für alle Akteure rund um Pflegewohngemeinschaften und Interessierte für das Thema Vertrauensperson (§16 Absatz 4 Satz 3 WTG).
Weiterführende Informationen zu den Angeboten der Vertrauensstelle finden Sie auf der Website der Vertrauensstelle.
Diskurs zu Beschwerden und Beratungsanlässen in Pflege-Wohngemeinschaften (2020)
Musterformular zur statistischen Erfassung von Beratungsanlässen/Beschwerden Pflege-WGen
Als Arbeitsergebnis eines mehrstufigen Diskurses zu Beschwerden und Beratungsanlässen in ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften entwickelte der AK-WGn das nachfolgende Musterformular.
Das Musterformular gibt allen im Bereich von Wohngemeinschaften Tätigen sowie deren Bewohner und Vertretungsberechtigten Anhaltspunkte für relevante Qualitätsmerkmale.