Nachbarschaftshilfe
Wenn pflegebedürftige Personen, die zuhause leben, ehrenamtliche Hilfe durch ihre Nachbarschaft erhalten, kann dafür der Entlastungsbetrag (131€) genutzt werden. Es handelt sich dabei um eine Aufwandsentschädigung. Der Stundensatz beträgt bis zu 8 €.
Nachbarschaftshelfer:innen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind volljährig, leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt, sind nicht mit ihr bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.
- Sie sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.
- Sie haben einen sechsstündigen Grundkurs, bzw. bei Vorliegen eines Pflegekurses nach § 45 Sozialgesetzbuch XI oder einer Ausbildung in der Pflege oder Sozialarbeit eine zweistündige Informationsveranstaltung absolviert. (Die Schulungen finden Sie hier)
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse der zu pflegenden Person registrieren lassen und dort die Leistungen für maximal acht Euro die Stunde bis zur Höhe des Entlastungsbetrages in Rechnung stellen.
Weiterführende Fragen finden Sie hier beantwortet.
Die Berliner Pflegestützpunkte beraten zur Inanspruchnahme der Nachbarschaftshilfe. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Pflegestützpunkt vor Ort.