AK Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf


Der AK Pflege-Wohngemeinschaften (AK WGen) verfolgt das Ziel, den Verbraucherschutz rund um Wohngemeinschaften zu stärken und zur Weiterentwicklung der Angebotsqualität beizutragen.

Das novellierte Wohnteilhabegesetz (2021) zielt auf die umfassende Sicherung der Pflege- und Betreuungsqualität und Stärkung der Selbstbestimmung sowie der Rechte und des Schutzes der Bewohner*innen. Es wurde eine neue Kategorie von ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften geschaffen: die anbieterverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft.

Derzeit gibt es über 800 Pflege-Wohngemeinschaften in Berlin. Zukünftig sollen die Selbstbestimmung und soziale Teilhabe der Nutzer*innen vermehrt gestärkt und die Transparenz und Kontrolle über das Geschehen in den Pflege-Wohngemeinschaften durch eine sozialräumliche Integration erweitert werden.

Dem Arbeitskreis gehören relevante Akteure und Experten*innen aus den Bereichen der Leistungsanbieter, der Senatsverwaltung und Heimaufsicht, die Patientenbeauftragte, sowie dem Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter, den Pflegestützpunkten, den Kontaktstellen PflegeEngagement, der Alzheimer-Gesellschaft und andere an.

Die im Rahmen des AK arbeitende Arbeitsgruppe „Gewinnung von Vertrauenspersonen“ legt den besonderen Blick auf die Sozialraumintegration durch aktive Vertrauenspersonen in den Pflege-Wohngemeinschaften.

Die Vertrauenspersonen sollen die Interessen und Anliegen aller Nutzer*innen einer Pflege-Wohngemeinschaft im WG-Alltag stärken und zur Sozialraumintegration der Pflege-Wohngemeinschaft und sozialen Teilhabe der Nutzer*innen beitragen. Hierzu wird gegenwärtig eine Arbeitshilfe entwickelt.

Organisation und fachliche Begleitung des AK Pflege-Wohngemeinschaften:
Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung
Anke Buchholtz-Gorke
Tel. 030 – 890 285 32
buchholtz-gorke@sekis-berlin.de

Wohnteilhabegesetz:
Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz – WTG), vom 4. Mai 2021, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 417 ff
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2021/ (Seite 413-440 / Heft Nr. 35 vom 12.05.2021)


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