Berliner Arbeitskreis Pflege-Wohngemeinschaften (Berliner AK WGen)


Diskurs zur sozialen Teilhabe und Sozialraumintegration (§16 Abs. 4 WTG)

Der AK Pflege-Wohngemeinschaften (AK WGen) verfolgt das Ziel, den Verbraucherschutz rund um Wohngemeinschaften zu stärken und zur Weiterentwicklung der Angebotsqualität beizutragen.

Das novellierte Wohnteilhabegesetz (2021) zielt auf die umfassende Sicherung der Pflege- und Betreuungsqualität und Stärkung der Selbstbestimmung sowie der Rechte und des Schutzes der Bewohner*innen. Es wurde eine neue Kategorie von ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften geschaffen: die anbieterverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft.

Derzeit gibt es über 800 Pflege-Wohngemeinschaften in Berlin. Zukünftig sollen die Selbstbestimmung und soziale Teilhabe der Nutzer*innen vermehrt gestärkt und die Transparenz und Kontrolle über das Geschehen in den Pflege-Wohngemeinschaften durch eine sozialräumliche Integration erweitert werden.

Dem Arbeitskreis gehören relevante Akteure und Experten*innen aus den Bereichen der Leistungsanbieter, der Senatsverwaltung und Heimaufsicht, die Patientenbeauftragte, sowie dem Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter, den Pflegestützpunkten, den Kontaktstellen PflegeEngagement, der Alzheimer-Gesellschaft und andere an.

Die im Rahmen des AK arbeitende Arbeitsgruppe „Gewinnung von Vertrauenspersonen“ legt den besonderen Blick auf die Sozialraumintegration durch aktive Vertrauenspersonen in den Pflege-Wohngemeinschaften.

Die Vertrauenspersonen sollen die Interessen und Anliegen aller Nutzer*innen einer Pflege-Wohngemeinschaft im WG-Alltag stärken und zur Sozialraumintegration der Pflege-Wohngemeinschaft und sozialen Teilhabe der Nutzer*innen beitragen. Als Orientierungshilfe hierzu wurde der "Leitfaden Vertrauenspersonen" (Link) erarbeitet:

Der Leitfaden Vertrauenspersonen als Orientierungshilfe (2023)

Das novellierte Wohnteilhabegesetz stärkt die soziale Teilhabe von Bewohnerinnen und Bewohnern und fördert die Sozialraumintegration anbieterverantworteter Pflege-Wohngemeinschaften. Für die Öffnung in den Sozialraum im Sinne von Transparenz und Teilhabe, sieht §16 Absatz 4 Satz 3 WTG insbesondere Vertrauenspersonen (z.B. Angehörige, Betreuerinnen, bürgerschaftlich engagierte Menschen oder sonstige Vertrauenspersonen) vor, die für die Nutzerinteressen eintreten.

Der Berliner AK Pflege-Wohngemeinschaften hat seit geraumer Zeit Fragen der Umsetzung zum Tätigwerden und dem Profil einer Vertrauensperson erörtert. Der Leitfaden Vertrauensperson soll als Orientierungshilfe dienen und dabei helfen, die gesetzlichen Vorgaben in anbieterverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften praxisorientiert umzusetzen.  Hier stehen wir am Anfang eines Umsetzungsprozesses. Es soll noch in 2023 eine „Anlaufstelle Vertrauensperson“ eingerichtet werden, die diesen komplexen Aufgabenbereich informativ begleitet und Vertrauenspersonen in ihrer Arbeit unterstützen wird.

Beim Tätigwerden einer Vertrauensperson müssen viele verschiedene Ebenen und Herausforderungen mitbedacht werden. Ein gutes Zusammenwirken zwischen Leistungsanbietern, Nutzer*innen und Vertrauenspersonen ist nicht nur wünschenswert, sondern erforderlich und kann zur Zufriedenheit aller beitragen. Der vorliegende Leitfaden soll hierfür einen Orientierungsrahmen geben.

 

Organisation und fachliche Begleitung des AK Pflege-Wohngemeinschaften:
Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung
Anke Buchholtz-Gorke
Tel. 030 – 890 285 32
buchholtz-gorke@sekis-berlin.de

Wohnteilhabegesetz:
Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz – WTG), vom 4. Mai 2021, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 417 ff
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2021/ (Seite 413-440 / Heft Nr. 35 vom 12.05.2021)

 

 

 

Diskurs zu Beschwerden und Beratungsanlässen in Pflege-Wohngemeinschaften (2020)

Musterformular zur statistischen Erfassung von Beratungsanlässen/Beschwerden Pflege-WGen

 

Als Arbeitsergebnis eines mehrstufigen Diskurses zu Beschwerden und Beratungsanlässen in ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften entwickelte der AK-WGn das nachfolgende Musterformular. 

Das Musterformular gibt allen im Bereich von Wohngemeinschaften Tätigen sowie deren Bewohner und Vertretungsberechtigten Anhaltspunkte für relevante Qualitätsmerkmale.

 

 

Diskurs zur Anrechnung des Zuschlages nach § 38a SGB XI auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege (2015)


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