In § 45 Sozialgesetzbuch XI wird Näheres zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag geregelt.
"Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonal zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können." (§ 45a Abs.1, SGB XI)
Um als anerkenntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (AUA) Leistungen für Pflegebedürftige über deren Pflegeversicherung abrechnen zu können, benötigt man in Berlin die Anerkennung durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gelichstellung. Das Verfahren zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Berlin wird in der Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) geregelt.
Voraussetzungen zur Anerkennung:
Schriftlicher Antrag:
Die Anerkennung als AUA muss schriftlich beantragt und bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Abt. Pflege | Oranienstr. 106 | 10969 Berlin) eingereicht werden.
Konzept:
Dem Antrag muss ein Konzept beigefügt sein, das u.a. folgende Angaben enthält:
Hier finden Sie die Konzeptgliederung.
Weitere Informationen und Kontaktdaten:
Für Fragen zur Antragsstellung und Beratung steht Ihnen die Senatsverwaltung zur Verfügung:
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Abteilung Pflege
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Telefon (030) 9028-0
Telefax (030) 9028-3102
https://www.berlin.de/sen/pflege/grundlagen/rechtliche-grundlagen/foerderung-von-betreuungsangeboten
Rechtliche Grundlagen:
Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) Berlin
Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)