Für die Nachbarschaftshilfe gelten folgende Voraussetzungen:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können sich die Nachbarschaftshelfer*innen bei der zuständigen Pflegekasse der zu pflegenden Person registrieren lassen und dort die Leistungen für maximal acht Euro die Stunde bis zur Höhe des Entlastungsbetrages in Rechnung stellen.
Weiterführende Fragen finden Sie hier beantwortet:
Die Berliner Pflegestützpunkte beraten zur Inanspruchnahme der Nachbarschaftshilfe. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Pflegestützpunkt vor Ort.
Die Kontaktdaten finden Sie unter:
Die AOK Pflege Akademie, der Malteser Hilfsdienst e.V. und die Stephanus Akademie bieten kostenfreie Schulungen an.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung zu einer Informationsveranstaltung oder einem Grundkurs Ihre Vorqualifizierung an. Je nach individueller Vorqualifizierung stehen zwei Kursangebote zur Verfügung:
Informationsveranstaltung (2 Stunden)
Bei Vorliegen eines Pflegekurses nach § 45 Sozialgesetzbuch XI oder einer Ausbildung in der Pflege oder Sozialarbeit.
Inhalte:
Grundkurs (6 Stunden)
Inhalte:
Aufbaukurs (90 Minuten)
Regelmäßig im Abstand von drei Jahren ist eine Aktualisierung von Wissen und Kenntnissen erforderlich, die durch die Teilnahme an einem Aufbaukurs (90 Minuten) erfolgen kann.
Inhalte:
- Kenntnisse zu den gesetzlichen Grundlagen
- Wissen zu Themen, die für die Nachbarschaftshilfe relevant sind, z.B. Krankheitsbilder, Hilfsmittel
- Informationen über Beratungsstrukturen
Die Termine der Aufbaukurse finden Sie unter „Berlinweite Schulungstermine aller Anbieter*innen“ am Ende der Auflistung.
Januar 2024
Februar 2024
März 2024
April 2024
Mai 2024
Juni 2024
Juli 2024
Aufbaukurse:
Anmeldung