Für die Nachbarschaftshilfe gelten folgende Voraussetzungen:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können sich die Nachbarschaftshelfer*innen bei der zuständigen Pflegekasse der zu pflegenden Person registrieren lassen und dort die Leistungen für maximal acht Euro die Stunde bis zur Höhe des Entlastungsbetrages in Rechnung stellen.
Weiterführende Fragen finden Sie hier beantwortet:
Die Berliner Pflegestützpunkte beraten zur Inanspruchnahme der Nachbarschaftshilfe. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Pflegestützpunkt vor Ort.
Die Kontaktdaten finden Sie unter:
Die AOK Pflege Akademie, der Malteser Hilfsdienst e.V. und die Stephanus Akademie bieten kostenfreie Schulungen an.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung zu einer Informationsveranstaltung oder einem Grundkurs Ihre Vorqualifizierung an. Je nach individueller Vorqualifizierung stehen zwei Kursangebote zur Verfügung:
Informationsveranstaltung (2 Stunden)
Bei Vorliegen eines Pflegekurses nach § 45 Sozialgesetzbuch XI oder einer Ausbildung in der Pflege oder Sozialarbeit.
Inhalte:
Grundkurs (6 Stunden)
Inhalte:
September 2023
Oktober 2023
November 2023
Dezember 2023
Anmeldung