Für die Nachbarschaftshilfe gelten folgende Voraussetzungen:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können sich die Nachbarschaftshelfer*innen bei der zuständigen Pflegekasse der zu pflegenden Person registrieren lassen und dort die Leistungen für maximal acht Euro die Stunde bis zur Höhe des Entlastungsbetrages in Rechnung stellen.
Wenn die Voraussetzungen für die Informationsveranstaltung nicht erfüllt sind, besteht die Möglichkeit einen Pflegekurs (auch online) zu absolvieren. Bitte wenden Sie sich an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Die Berliner Pflegestützpunkte beraten zur Inanspruchnahme der Nachbarschaftshilfe. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Pflegestützpunkt vor Ort.
Die Kontaktdaten finden Sie unter:
Die AOK Pflege Akademie bietet kostenfreie Schulungen an.
Je nach individueller Vorqualifizierung stehen zwei Kursangebote zur Verfügung:
Informationsveranstaltung (2 Stunden)
Bei Vorliegen eines Pflegekurses nach § 45 Sozialgesetzbuch XI oder einer Ausbildung in der Pflege oder Sozialarbeit.
Inhalte:
Grundkurs (6 Stunden)
Inhalte:
Die Anmeldung erfolgt unter:
E-Mail-Adresse: pflegeakademie@nordost.aok.de, Telefon: 0800 265080 31541
Feste Termine Januar bis März 2021
Aufgrund der Corona Pandemie werden aktuell ausschließlich digitale Schulungen angeboten.