übernehmen
Viele Angebote sind spezialisiert auf Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung.
Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad haben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (125,-€/monatl.)
Dieser Betrag kann u.a. für die Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Wenn Pflegebedürftige, die zu Hause leben, ehrenamtliche Hilfe durch ihre Nachbarschaft erhalten, dann kann dieses Engagement finanziell entschädigt werden.
Nachbarschaftshelfer*innen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sich qualifizieren lassen (Informationsveranstaltung oder Grundkurs) und können eine Aufwandsentschädigung für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten.
Sie wollen als Nachbarschaftshelfer*in tätig werden?
Informationen und Beratung zu ihrer Tätigkeit in der Nachbarschaft oder zu den kostenfreien Schulungen:
Außerdem stehen für weitere Fragen die Pflegestützpunkte zur Verfügung: