Angebote zur Unterstützung im Alltag

übernehmen

  • die Betreuung, Begleitung und Entlastung
  • von pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause wohnen und
  • von pflegenden Angehörigen.

Viele Angebote sind spezialisiert auf Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung.

Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad haben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (125,-€/monatl.)

Dieser Betrag kann u.a. für die Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

 

 


Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*in

Wenn Pflegebedürftige, die zu Hause leben, ehrenamtliche Hilfe durch ihre Nachbarschaft erhalten, dann kann dieses Engagement finanziell entschädigt werden.

Nachbarschaftshelfer*innen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sich qualifizieren lassen (Informationsveranstaltung oder Grundkurs) und können eine Aufwandsentschädigung für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten.

Sie wollen als Nachbarschaftshelfer*in tätig werden?

Informationen und Beratung zu ihrer Tätigkeit in der Nachbarschaft oder zu den kostenfreien Schulungen:

Außerdem stehen für weitere Fragen die Pflegestützpunkte zur Verfügung:

© 2024 Pflegeunterstützung in Berlin