Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, können den ab Pflegegrad 1 vorgesehenen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 EUR für einfache Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen. Diese heißen im Gesetz "Angebote zur Unterstützung im Alltag" und werden nach Landesrecht anerkannt.
Unter Betreuungsangebote fallen zum Beispiel Einzel- und Gruppenbetreuung durch fachlich angeleitete ehrenamtliche Helfer*innen.
Viele Angebote sind spezialisiert auf Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung.
Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen aber auch Hilfen bei der Haushaltsführung, sogenannte "haushaltsnahe Dienstleistungen", etwa die Reinigung der Wohnung oder Einkaufen.
Das Kompetenzzentrum erfasst und aktualisiert laufend alle in Berlin anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag in seiner Datenbank. Über einen Suchfilter (Link) können Sie das Angebot finden, das für Ihren Bedarf passt.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Finanzierung, Vereinbarungen, Leistungserbringung und Abrechnung dieser Angebote.