Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA)?


Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA) richten sich an pflegebedürftige Menschen, die zu Hause wohnen und an pflegende Angehörige, um sie im Pflegealltag zu entlasten.

Sie helfen pflegebedürftigen Menschen dabei möglichst lange zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.

In den Angeboten betreuen, beaufsichtigen, unterstützen und entlasten vorrangig Ehrenamtliche, die von Fachkräften angeleitet werden.

Angebote zur Unterstützung im Alltag bieten folgende Leistungen an:

  • Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen (Gruppenbetreuung, Einzelbetreuung, außerhäusliche Besuchsdienste), insbesondere mit Ehrenamtlichen
  • Angebote zur Entlastung im Alltag (Alltagsbegleitung), haushaltsnahe Dienstleistungen (werden von beschäftigten Mitarbeiter*innen durchgeführt)
  • Angebote zur Entlastung Pflegender (stundenweise Unterstützung, Ansprechperson in Notsituationen)
  • Reisen, Wochenendfahrten

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Um pflegebedürftige Menschen in ihrem Haushalt zu unterstützen, bieten verschiedene AUA haushaltsnahe Dienstleistungen an. Diese werden von beschäftigten Mitarbeiter*innen erbracht.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind praktische Hilfen im Haushalt, wie z.B.

  • Reinigung der Wohnung (z.B. Staubwischen, Staubsaugen, Wischen)
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Einkaufen für die Nutzer*in
  • Botengänge (z.B. Apotheke)
  • Kochen (einfache Gerichte zubereiten/wärmen)
  • Fensterreinigung
  • Mobilitätshilfe

Wenn Sie nach einem passenden Anbieter von haushaltsnahen Dienstleistungen suchen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • lassen Sie sich vor Einsatzbeginn ein schriftliches Angebot über Art, Umfang und Dauer der Dienstleistungen sowie dem Stundensatz aushändigen
  • vereinbaren Sie welche Dienstleistungen in der regelmäßigen Reinigung enthalten sind und welche nicht
  • Anfahrtskosten und Reinigungsmittel müssen im Stundensatz enthalten sein und dürfen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden
  • Prüfen Sie die Rechnung für die erbrachten Dienstleistungen (sind die Angaben zur Art und Dauer der erbrachten Leistungen korrekt aufgeführt?)
  • der Anbieter sollte sich im Vertrag verpflichten für Schäden durch Mitarbeiter*innen zu haften
  • der Dienstleistungsvertrag kann ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden
  • bei Krankenhausaufenthalt oder Urlaub muss der Vertrag ruhend gestellt werden

 

Die gewerblichen Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen müssen einmal jährlich schriftliche Befragungen ihrer Kunden zur Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durchführen (Qualitätsstandards, 3.5). Ein Vorschlag hierzu ist ein Fragebogen, z.B. wie dieser Muster-Fragebogen (Link)

 

Abrechnung der Dienstleistungen:

Die haushaltsnahen Dienstleistungen werden mit max. 34,- €/Stunde abgerechnet und von beschäftigten Mitarbeiter*innen erbracht, die im Rahmen einer Basisschulung für die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen sensibilisiert werden.

Pflegebedürftige Menschen, die zuhause leben und mindestens den Pflegegrad 1 haben, können für diese Leistungen den sog. „Entlastungsbetrag“ von 125 € monatlich verwenden und mit ihrer Pflegekasse abrechnen (§45b SGB XI).

Für die Abrechnung der Dienstleistungen haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie begleichen die Rechnung des Dienstleistungsanbieters selbst und reichen danach die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung ein, oder
  • Sie ermächtigen den Dienstleistungsanbieter dazu direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen („Abtretungserklärung“). Achten Sie hierbei darauf eine Kopie der Rechnung zu erhalten. Prüfen Sie die Korrektheit der abgerechneten Dienstleistungen (tatsächlich erbrachte Leistungen, Datum, zeitlicher Umfang etc.).

Wenn bereits andere Anbieter, z.B. der Pflegedienst, eine Abtretungserklärung von Ihnen erhalten haben, sollten Sie prüfen, wie hoch Ihr noch aktuell zur Verfügung stehendes Budget ist.

Ihre Pflegekasse informiert Sie auf schriftliche Anfrage über Ihr verfügbares Budget.

 

Für nähere Informationen oder bei Beschwerden zur Leistungserbringung stehen die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin, Abt. Pflege, Oranienstraße 106, 10969 Berlin (Pflegeunterstuetzung@SenWGPG.Berlin.de)  oder das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung, Bismarckstr. 101, 10625 Berlin (kompetenzzentrum@sekis-berlin.de) zur Verfügung.

Wer bezahlt die von den AUA erbrachten Leistungen?

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege haben im Rahmen ihrer Pflegeversicherung einen Anspruch gegenüber ihrer Pflegekasse auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125,- € monatlich (§45b SGB XI).

Anspruchsberechtigte können sich damit Betreuungs- und Entlastungsleistungen von den anerkannten AUA durch die Pflegekassen erstatten lassen.

Außerdem können Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 2) einen Teil des Pflegesachleistungsbetrages (max. 40%) für die Finanzierung der o.g. Leistungen einsetzen.

Wie arbeiten Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Die Betreuung und Entlastung übernehmen vorrangig ehrenamtliche Helfer*innen.

Sie betreuen und unterstützen körperlich und kognitiv beeinträchtigte Menschen mit einem Pflegegrad, z.B. Gruppen oder Einzelbegleitungen, im häuslichen und außerhäuslichen Bereich.

Ehrenamtliche Helfer*innen werden geschult und durch geeignete Fachkräfte kontinuierlich fachlich angeleitet, begleitet und unterstützt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen erfolgen durch gewerbliche Anbieter mit beschäftigten Mitarbeiter*innen.

Anbieter der Angebote zur Unterstützung im Alltag sorgen zudem für eine dauerhafte, regelmäßige und verlässliche Unterstützung, sowie für ausreichenden Versicherungsschutz der Ehrenamtlichen und Beschäftigten.

Die Koordinator*innen der Angebote sind sowohl Ansprechpartner*innen für Menschen, die Unterstützung suchen, als auch für diejenigen, die sich als Ehrenamtliche engagieren wollen. Für die Ehrenamtlichen können Anbieter eine Aufwandsentschädigung gewähren.

Einige Träger bieten ihre Angebote berlinweit an, andere konzentrieren sich auf bestimmte Bezirke oder Stadtteile.
Darüber hinaus gibt es Angebote zur Unterstützung im Alltag in Pflege-Wohngemeinschaftn, in der Tages- und Kurzzeitpflege sowie bei zugelassenen ambulanten Pflegediensten.

Warum gibt es Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Mehr als 75% aller betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause, meist von Angehörigen und an zweiter Stelle von ambulanten Pflegediensten versorgt. Das ist ein enormer Anteil an Hilfe, Betreuung und Pflege, der nicht in Einrichtungen geleistet wird. Gesellschaftlich ist dies gewollt; wünschen sich doch die meinsten Menschen ein Altwerden in der eigenen gewohnten Umgebung. Die hier "privat" erbrachte Versorgung kann nicht hoch genug geschätzt werden. Soll dies auch weiterhin möglich sein, brauchen die Betroffenen und ihre Angehörigen Unterstützung und Entlastung.

Der Gesetzgeber hat mit der Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag für alle pflegebedürftigen Menschen, aber besonders auch für Menschen mit demenzieller oder psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung die Entlastung der pflegenden Angehörigen und Unterstützung der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt gestellt und setzt dabei auf die Einbindung von ehrenamtlichen Helfer*innen.

Die bundesweite Rechtsgrundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch XI (§45a ff SGB XI).

Die Anerkennung und Förderung von AUA in Berlin werden in der Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) geregelt.

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