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Die Kontaktstellen PflegeEngagement unterstützen und entlasten
Die Kontaktstellen arbeiten eng mit Pflegestützpunkten, Betreuungsangeboten und Stadtteilzentren zusammen. Die Angebote sind kostenfrei.
Ziel der Kooperation ist es u.a., im Zuge der interkulturellen Öffnung pflegeflankierende Selbsthilfe durch fachliche Begleitung und Qualifizierung (Teilnahme an Schulungen) von Japanisch sprachigen Ehrenamtlichen zu fördern. Diese besuchen und begleiten ältere Menschen aus ihrer Heimat und kommunizieren in der Muttersprache mit ihnen.
Die Kontaktstellen PflegeEngagement in Berlin wollen das Potential der Selbstorganisation und die Chancen der freiwilligen, wechselseitigen Hilfe rund um das Thema ‚häusliche Pflege’ lebendig werden lassen. Sie setzen damit einen Auftrag des Bundesgesetzgebers um, der im Rahmen der Pflegeversicherung nach § 45d SGB XI Selbsthilfe und Ehrenamt in der Pflege stärken will.
Berlin hat sich dafür entschieden, diese Aufgabe an die Selbsthilfekontaktstellen anzubinden und das Vorhaben damit als Infrastrukturkonzept umgesetzt. So wird die Idee des Förderkonzepts Stadtteilzentren weiterentwickelt und die Zusammenarbeit der Aktiven in der Pflege mit Vereine und Verbänden chronisch Kranker, Selbsthilfeinitiativen, Nachbarschafts- und Mehrgenerationenhäusern, Freiwilligenagenturen, Seniorenorganisationen und der Interessenvertretung Älterer gefördert.
Ziel ist es, informelle, selbstorganisierte Netzwerke engagierter Bürger im Bereich der Pflege zu stärken. Sie ergänzen die Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach § 45c SGB XI) und setzen dort an, wo professionelle Pflegeleistungen an ihre Grenzen stoßen.
Die Kontaktstellen PflegeEngagement helfen bei Gruppengründungen und -organisation, Öffentlichkeitsarbeit und bei der Schulung von Freiwilligen. Sie stellen Räume und Ausstattung bereit oder vermitteln diese.
Vorgesehen ist, dass sich die Initiativen oder Gruppen der allgemeinen Betreuung und Entlastung vor allem folgender Personengruppen annehmen:
Die Kontakstellen PflegeEngagement arbeiten auf der Basis eines Konzepts, einer Aufgabenbeschreibung und Standards nach der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, die diese mit den Verbänden der Pflegekassen abgestimmt hat. Die gesetzlichen Grundlagen können Sie hier nachlesen.